Mina Garcia Druckmanufaktur Siebdruck und Pixelprint
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller
Angebote und Aufträge der minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck
und Pixelprint. Sie gelten für alle vereinbarten und durch minagarcia
Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint zu erbringenden
Leistungen, insbesondere für Kurse, Workshops, Veranstaltungen,
Events oder sonstige Dienstleistungen sowie im Rahmen dieser
Tätigkeiten entgeltlich oder unentgeltlich überlassenen Materialien und
Handelswaren, in laufenden und in künftigen Geschäftsbeziehungen.
Für ein Vertragsverhältnis sind in dieser Reihenfolge ausschließlich die
Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
maßgeblich; jegliche, auch mündliche Nebenabreden und sonstige
Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und
Pixelprint.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann
ausschließlich, falls Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diesen
entgegenstehen sollten.
2. Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrags ist die Ausführung derjenigen
Dienstleistungen, die nach Inhalt und Umfang vereinbart worden sind.
3. Ausführung des Auftrags, Auftragserweiterungen
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint erbringt die
vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Können mit der
branchenüblichen Sorgfalt unter Zugrundelegung der anerkannten
Regeln der Technik. Die Vorgehensweise, wie vereinbarte
Dienstleistungen erbracht werden, insbesondere anzuwendende
Verfahren und deren Organisation legt minagarcia Druckmanufaktur –
Siebdruck und Pixelprint abschließend fest. Dabei ist minagarcia
Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint berechtigt, sich zum
Erbringen der vereinbarten Dienstleistungen Dritter zu bedienen, deren
Auswahl minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint
vorbehalten bleibt.
Leistungsgegenstand ist stets die sach- und fachgerechte Durchführung
der vereinbarten Veranstaltung, niemals die Zusicherung eines
bestimmten Ergebnisses oder eines bestimmten Erfolgs.
Stellt sich während der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen
heraus, dass diese geändert und/oder erweitert werden müssen, teilt
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint diesen
Sachverhalt dem Auftraggeber unverzüglich nach Erkennen und unter
Benennung der voraussichtlichen Auswirkungen auf den erforderlichen
Zeit- und Kostenbedarf mit. Änderungen und/oder Erweiterungen des
Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und werden nach
Bestätigung durch beide Vertragspartner automatisch
Vertragsbestandteil.
4. Ort und Zeit der Tätigkeiten
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint bestimmt den
Ort, an dem die beauftragten Dienstleistungen erbracht werden, nach
billigem Ermessen. Nach separater Vereinbarung kann dies auch am Sitz
des Auftraggebers sein. In diesem Fall stellt der Auftraggeber ggf.
benötigte Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung.
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint gestaltet seine
Arbeitszeit nach pflichtgemäßem Ermessen.
5. Behinderung und Unterbrechung der Leistungsausführung
Vereinbarte Ausführungsfristen werden nach bestem Ermessen erfüllt.
Unvorhersehbarer Ausfall, höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die
bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die die
Leistungserbringung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder
unzumutbar erschweren, berechtigen minagarcia Druckmanufaktur –
Siebdruck und Pixelprint, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die
Dauer der Behinderung zu verschieben. Der höheren Gewalt stehen
Streik, Aussperrungen, Naturereignisse und ähnliche Umstände gleich,
soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint unterrichtet den
Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses.
Die vereinbarten Ausführungsfristen gelten vorbehaltlich richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt die zur Durchführung des Auftrages
erforderlichen Tätigkeiten der minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck
und Pixelprint uneingeschränkt und schafft im Bereich seines Betriebes
unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen
Durchführung des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlich sind. Zu
diesen Voraussetzungen zählen insbesondere die Benennung
kompetenter und autorisierter Ansprechpartner, die minagarcia
Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint während der Ausführung
des vereinbarten Leistungsumfangs zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass minagarcia
Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint auch ohne besondere
Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen
Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung
stehen.
7. Eigenleistungen und Vergütung
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint hat
unwiderruflichen Anspruch auf Zahlung der Eigenleistungen für die
Teilnahme an Kursen, Workshops, Veranstaltungen, Events oder
sonstigen durch die Auftraggeber.
Mit Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und minagarcia
Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint wird eine Anzahlung fällig,
deren Höhe sich aus der Veranstaltungsankündigung ergibt.
Eigenleistungen für die Teilnahme an den o.a. Veranstaltungen bis zu
einer Höhe von 50,00 Euro werden sofort mit der Anmeldung fällig.
Die vereinbarte Eigenleistung bzw. Vergütung wird auch dann in voller
Höhe fällig, wenn die Leistungsausführung durch unvorhergesehene
Ereignisse für minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint
unmöglich oder unzumutbar wird, der Auftraggeber die ihm obliegende
Mitwirkungspflicht verzögert und/oder teilweise oder ganz verweigert, der
Auftraggeber den Vertrag kündigt oder gegen den Auftraggeber ein
Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
Bei Rücktritt des Auftraggebers von der Teilnahme an einer
Veranstaltung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn verfällt die
Anzahlung in voller Höhe, danach wird die vereinbarte Eigenleistung
bzw. Vergütung in ihrer Gesamtheit fällig.
8. Gutscheine
Bei Gutscheinen ist die jeweilige Gutscheinleistung Gegenstand der zu
erbringenden Leistung. Der Gutschein gewährt keinen Anspruch auf eine
Verfügbarkeit der Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, vielmehr ist
eine Terminabsprache erforderlich.
Gutscheine gelten nur für die Gutscheinleistung, sie sind nicht mit
anderen Gutscheinen kombinierbar und/oder verrechenbar. Die
Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
Eine Rückgabe von Gutscheinen ist nicht möglich.
Auf bestimmte Personen ausgestellte Gutscheine sind nicht übertragbar.
Der Gutschein ist zwei Jahre gültig, gerechnet ab dem Datum der
Ausstellung.
8. Zahlungsbedingungen
Zahlungen für die Teilnahme an Veranstaltungen haben ausnahmslos
vor Veranstaltungsbeginn und bargeldlos so rechtzeitig zu erfolgen, dass
der Betrag dem Konto der minagarcia Druckmanufaktur eine Woche vor
Veranstaltungsbeginn gutgeschrieben ist, falls nicht ausdrücklich eine
andere Vereinbarung getroffen worden ist. Evtl. durch den Geldtransfer
entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Eine Aufrechnung ist nur mit von minagarcia Druckmanufaktur –
Siebdruck und Pixelprint schriftlich anerkannten oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, so sind
Verzugszinsen in der Höhe, wie minagarcia Druckmanufaktur –
Siebdruck und Pixelprint sie an ihre Bank für in Anspruch genommene
Kredite zu zahlen hat, fällig; mindestens jedoch in der Höhe nach den
Bestimmungen des § 288 BGB in der jeweils gültigen Fassung – es sei
denn, der Vertragspartner weist einen geringeren Schaden nach. Der
Nachweis eines höheren Schadens bleibt minagarcia Druckmanufaktur
– Siebdruck und Pixelprint vorbehalten.
9. Verschwiegenheit und Datenschutz
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint und die in ihrem
Auftrag handelnden Personen wahren die Vertraulichkeit von
Informationen über den Auftraggeber, die sie ggf. im Zusammenhang mit
der Bearbeitung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs erlangt
haben oder erlangen werden, und verwenden diese nicht zu dessen
Nachteil. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende des Auftrages
hinaus. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind
Informationen, die minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und
Pixelprint aufgrund gesetzlicher Meldepflichten an die jeweils
zuständigen öffentlichen Stellen weiterleiten muss. Weiterhin sind solche
Informationen von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen, die
öffentlich bekannt waren oder sind sowie solche, die ohne Bruch einer
Geheimhaltungspflicht von Dritten bekannt gegeben worden sind.
10. Urheberrechte / Veröffentlichungen
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er nur solche Vorlagen übergibt,
deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte
Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von allen Ansprüchen
und Rechten Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer
angemessenen Rechtsverteidigung im gesetzlichen Umfang.
An unseren Gestaltungen erwirbt der Auftraggeber mit der Teilnahme an
Veranstaltungen und/oder einem Kauf keine weitergehenden Nutzungs-
und Verwertungsrechte. Der Auftraggeber darf unsere Gestaltungen
nicht ohne unsere Zustimmung veröffentlichen, kopieren oder
anderweitig aus- oder verwerten.
11. Gewährleistung
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint gewährleistet,
dass der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nach den anerkannten
Regeln der Technik durchgeführt wird. Der Auftraggeber hat die von
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint erbrachten
Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Mängel
unverzüglich anzuzeigen.
Fehlende oder nur teilweise Mitwirkung von Teilnehmern an den
Aktivitäten der gebuchten Veranstaltung ist kein Mangel, den minagarcia
Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint zu vertreten hat, und
berechtigt nicht zu Minderungen der vereinbarten Kosten.
Bei berechtigter und von minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und
Pixelprint anerkannter Mängelrüge ist minagarcia Druckmanufaktur –
Siebdruck und Pixelprint nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
verpflichtet, jeglicher Schadensersatzanspruch wird sowohl dem Grunde
als auch der Höhe nach ausgeschlossen.
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint leistet auch
keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung infolge leichter oder
normaler Fahrlässigkeit. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint nur, wenn das
Verschulden von gesetzlich vertretungsberechtigten oder leitenden
Angestellten der minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint
ausgeht oder sonstige Erfüllungsgehilfen ihre Haupt- oder
Kardinalpflichten verletzt haben. Die Haftung beschränkt sich auf nur auf
solche Schadensereignisse, die minagarcia Druckmanufaktur –
Siebdruck und Pixelprint zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
voraussehen konnte.
Davon unberührt bleibt die Haftung für solche Schäden, die aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Dritter
resultieren, und für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
gesetzlich vertretungsberechtigter oder leitender Angestellter oder
sonstiger Erfüllungsgehilfen der minagarcia Druckmanufaktur –
Siebdruck und Pixelprint verursacht werden.
Die Übernahme jeglicher Haftung für etwaig entstehende Folgeschäden
– unabhängig von der Ursache eines möglichen Schadensereignisses –
wird durch die minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint
zu jeder Zeit ausgeschlossen.
Schäden, die durch Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse oder in der
Person des Auftraggebers begründet sind, sind von der Haftung durch
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint
ausgeschlossen.
Für Leistungen von hinzugezogenen Dritten, die im direkten
Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen, übernimmt minagarcia
Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint keine Haftung.
Jegliche Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach
Leistungserbringung oder Gefahrübergang; je nachdem, welches
Ereignis zuerst eintritt.
12. Kündigung des Vertrags
minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint ist berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung
der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers eintritt oder wenn ein
gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren gegen den
Auftraggeber beantragt oder eröffnet wird.
Bei Zahlungsverzug und anschließender Mahnung oder wenn der
Auftraggeber seinen Informations- und/oder Mitwirkungspflichten trotz
mehrfacher Aufforderung nicht nachkommt, ist minagarcia
Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint berechtigt, die weitere
Bearbeitung des Auftrages mit sofortiger Wirkung einzustellen und das
Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu
kündigen.
Befindet sich minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und Pixelprint im
Leistungsverzug oder hat minagarcia Druckmanufaktur – Siebdruck und
Pixelprint eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu vertreten oder
sich zurechnen zu lassen, kann der Auftraggeber eine angemessene
Nachfrist setzen. Wird auch diese von minagarcia Druckmanufaktur –
Siebdruck und Pixelprint nicht eingehalten, kann der Auftraggeber vom
Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Ein etwaiger
Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf den Ersatz
nachgewiesener Mehrkosten, die durch Vorlage mindestens dreier
Vergleichsangebote nachzuweisen sind. Darüberhinausgehende
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle durch den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen
und für alle übrigen, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
gegenseitigen Rechte und Pflichten ist Nenndorf.
Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverkehr unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten gilt Hamburg als vereinbart.
Dies gilt auch für Streitigkeiten, die abgeschlossene Verträge selbst
betreffen.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen im Übrigen dadurch nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen,
hilfsweise der aus dem Dienstleistungsvertrag erkennbare Wille der
Vertragspartner.
Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.
Stand 04. November 2024